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Philharmoniker Depot

17.02.14 China und Gold: Was diese Aussage der Bank of China bedeuten könnte

von Michael Vaupel... *** "Alle Welt" lauscht auf die Aussagen der neuen Fed-Gouverneurin Yellen. Da werden leichte Andeutungen als Begründung für Kursveränderungen anatolischer Aktien oder brasilianischer Bonds geworden.

Wer achtet da schon auf Yi Gang?

Yi wer? Yi Gang. Ein leitender Gouverneur der chinesischen Zentralbank.

Nur zur Erinnerung: Die Chinesen haben mittlerweile Devisenreserven in Billionenhöhe. Genau - BILLIONEN, und zwar Dollar. (Und genau, bis vor ein Jahren zahlte Deutschland an China noch Entwicklungshilfe...doch das ist ein anderes Thema).

China: Keine weiteren Devisen, bitte! Stattdessen...

Besagter Yi Gang teilte mit, dass die chinesische Zentralbank nun nicht mehr das Ziel habe, Fremdwährungsreserven aufzubauen. Klartext: Man habe kein Interesse mehr daran, immer mehr und noch mehr Dollar zu horten. Und auch keine Yen oder Euro, denn die Aussage gelte für alle Fremdwährungsreserven.

Da China aber weiterhin einen hohen Leistungsbilanzüberschuss hat, stelle ich die Frage: Was macht China denn sonst mit dem ganzen Geld, das frisch hinzukommt?

Wie Sie sich denken können, würde ich diese Frage nicht stellen, wenn ich nicht gleich eine Antwort parat hätte. Antwort: China wird meiner Ansicht nach mit den Überschüssen strategische Rohstoff-Lager anlegen bzw. die vorhandenen füllen. Und auch weiterhin Edelmetalle kaufen. Ich halte es nach wie vor auch für ein mögliches Szenario, dass China in einer Dollar-Krise schlagartig die Golddeckung seiner Währung verkünden wird, um diese als weltweite Alternative zu präsentieren. Was übrigens völlig legitim wäre.

Wer Ohren hat, der höre.

*** Und mein Dank geht an den steuerrechtlich bewanderten "Investoren Wissen"-Leser Karl S., welcher zum Beitrag "Probleme mit dem Aktiensplitt bei KONE?" weiteres Licht ins Dunkel bringen kann. Ich gebe hier seine Ausführungen dazu wieder (wie üblich ohne Gewähr für steuerrechtliche Richtigkeit):

"Es handelt sich bei Aktiensplit und Gratisaktien um zwei, nicht nur buchhalterisch, sondern durchaus auch einkommensmäßig, um zwei ganz verschiedene Vorgänge, die von deutschen Steuerrecht auch zu Recht unterschiedlich behandelt werden. Bei einem Aktiensplit bleibt das Aktienkapital bilanziell konstant, die Ausgabe der neuen Aktien führt also nicht zur Veränderung der Bilanzsumme des Unternehmens, ist also einkommensneutral. Der Erhalt der neuen Aktien braucht also auch vom Aktionär nicht versteuert zu werden."

"Bei der Ausgabe von Gratis- oder Bonusaktien wird ein Teil des erwirtschafteten Gewinns des Unternehmens nicht bar ausgekehrt, sondern dem Grundkapital zugeführt und diese Kapitalerhöhung dem Aktionär durch neue Aktien verbrieft. Hier ist tatsächlich eine Bilanzerhöhung, also Einkommen entstanden. Entscheidend ist also, ob das ausgebende Unternehmen durch die Ausgabe der neuen Aktien eine Kapitalerhöhung vorgenommen hat. Das wäre dem Finanzamt zu dokumentieren und dann sollte es auch keine Probleme geben dürfen. Sicherlich kann man das dem entsprechendem Jahresgeschäftsbericht der betreffenden Firma entnehmen. Das deutsche Steuerrecht ist miserabel, aber wo es Recht hat, hat es Recht. Es kann schon sein, dass das im Ausland hier und da anders gehandhabt wird, entscheidend ist aber der wirtschaftliche Vorgang."

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche!

Ihr

Michael Vaupel

Diplom-Volkswirt, Magister Artium

Chefredakteur "Investoren Wissen"

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Quelle: http://www.investor-verlag.de

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