Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erstmals gegen Negativzinsen bei Riesterprodukten vorgegangen und hat die Kreissparkasse Tübingen abgemahnt. Die Verbraucherschützer begründeten Ihren Schritt damit, dass eine negative Grundverzinsung von -0,5% für den Vorsorge-Plus-Vertrag rechtswidrig sei. „Eine negative Verzinsung ist mit dem Grundgedanken einer Geldanlage nicht vereinbar. … Dass Anbieter nun offenbar sogar bei der staatlich geförderten Riester-Rente nicht davor zurückschrecken, statt Zinsen zu zahlen nun ein Entgelt einzufordern, zeigt einmal mehr, wie dringend die private Altersvorsorge reformiert werden muss.“ In diesem Punkt stimmen wir der Verbraucherzentrale vollkommen zu, denn jegliche staatliche Altersvorsorge, sei es die gesetzliche Rentenversicherung oder die Riesterrente sind systematisch auf Entwertung ausgelegt. Dass die Rentenversicherung nur einen Bruchteil der Einlagen im Alter auszahlt, dürfte Jedermann klar sein. Doch auch die Riesterrente weist eine real negative Verzinsung aus und man verliert letztlich Geld. Die meisten Finanzprodukte zur Altersvorsorge können am Ende der Laufzeit nur aufgrund der Inflation eine nominal positive Entwicklung ausweisen. Dies geschieht, indem Zentralbanken die offizielle Teuerung immer statistisch geschönt berechnen. Während früher die offizielle Teuerung 2% bis 4% niedriger ausgewiesen wurde, sind es seit 2008 wohl eher 5% bis 7%, die aus der offiziellen Teuerung herausgerechnet werden.
Seriöse Statistiken gibt es aus den USA mit shadowstats.com, die die Teuerung nach der alten Methode von 1980 weiterberechnen. Nach dieser liegt die reale Teuerung in den USA aktuell nicht etwa bei rund 2%, sondern bei über 10%, was einer realen Finanziellen Repression und somit Enteignung der Sparer über Inflation von 8% jährlich entspricht.