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Philharmoniker Depot

23.02.15 Sind Sie vom Euro-Franken-Crash betroffen?

Kunden die Fremdwährungsspekulationen in Schweizer Franken bei Devisenbrokern eingegangen sind, haben durch die Entkopplung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro massive Kapitalverluste erlitten. Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank vom 15. Januar 2015, die Mindestgrenze des Schweizer Franken von 1,20 zum Euro aufzuheben, in Kombination mit der Senkung des Leitzinses, führte zu massiven Verwerfungen am Devisenmarkt in der Zeit zwischen 10:30 Uhr und 11:02 Uhr. Das hatte zur Folge, dass es in diesem Zeitraum wenig bis gar keine Liquidität in der europäischen Einheitswährung Euro gegenüber dem Schweizer Franken gab.

Bei Stop-Loss Orders kam es seitens einzelner Forex Broker zu massiven Unregelmäßigkeiten. Orderausführungen wurden zum Nachteil der Kunden nachträglich korrigiert durch sogenannte Requotes.

Nach dem EUR/CHF-Crash: So wehren Sie sich gegen die Forderungen Ihres Brokers

Die dramatischen Folgen dieser Maßnahmen sind nicht „nur“ Totalverluste, sondern vor allem Nachschusspflichten, die das investierte Kapital in zahlreichen Fällen um ein Vielfaches übersteigen. Gemeinsam mit renommierten Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht aus meinem Expertennetzwerk habe ich in meiner März-Ausgabe von Kapitalschutz vertraulich eine erste Analyse und Empfehlung erstellt mit dem Titel „Nach dem EUR/CHF-Crash: So wehren Sie sich gegen die Forderungen Ihres Brokers“. Diese Publikation ist eine professionelle Gebrauchsanleitung und ein einzigartiger Praxisleitfaden für betroffene Anleger mit höchstem Praxisbezug.

Mittlerweile konnte ich mit zahlreichen Betroffenen sprechen, die im ersten Schock oder aufgrund des massiven Drucks durch ihre Bank, beziehungsweise ihren Broker einen „Vergleich“ abgeschlossen haben. Das bedeutet in manchen Fällen, dass erhebliche Zahlungen durch Kunden geleistet wurden oder geleistet werden müssen. Die Frage, ob diese Nachschüsse rechtlich überhaupt zulässig sind ist allerdings offen.

Meine Anwälte beurteilen die Chancen, dass die Broker auf Kundenverlusten sitzen bleiben, als sehr hoch. Viele Kunden bereuen daher diesen Schritt mittlerweile. Sie haben meist vollkommen unüberlegt im ersten Affekt eine Vereinbarung unterschrieben. Jetzt suchen sie nach Möglichkeiten und Lösungen aus dieser Situation wieder herauszukommen.

Nutzen Sie als Kapitalschutz vertraulich Leser unsere Musterschreiben

Eine renommierte Kanzlei aus meinem Netzwerk hat zwei Musterschreiben entworfen, die Sie in derartigen Fällen verwenden können. In unserem geschlossenen Downloadbereich der Lesern von Kapitalschutz vertraulich exklusiv zur Verfügung steht finden Sie im Bereich „Dokumente & Links 2015“ zwei professionelle Musterschreiben.

+ Musterschreiben Widerruf Vergleich

+ Musterschreiben Widerspruch Negativsaldo

Unser Download-Bereich enthält ein Muster-Widerrufschreiben, falls Sie sich zu einem Vergleich haben hinreißen lassen, sowie ein Widerspruchschreiben gegen einen Negativsaldo auf Ihrem Brokerkonto verbunden mit einer Nachschussaufforderung seitens Ihrer Bank oder Ihres Brokers. T

ipp: Wenn Sie derzeit - noch – kein Leser von Kapitalschutz vertraulich sind, empfehle ich Ihnen den Abschluss eines kostenlosen Probeabos.

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Wichtiger Hinweis: Die Musterschreiben sind eine Erste, aus meiner bisherigen Erfahrung sehr effiziente Hilfe gegenüber Forderungen Ihres Forex Brokers. Die Musterschreiben sind individuell adaptierbar. Sie gehen von bestimmten Annahmen zum Zustandekommen des Vergleiches aus und lassen sich allerdings nicht 1 zu 1 auf jeden Fall übertragen.

Ebenso ersetzten die Musterschreiben auch keine individuelle juristische Beratung und stellen natürlich auch keine persönliche Rechtsberatung meinerseits dar.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und freue mich sehr über Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen! Schreiben Sie mir gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. In den Betreff schreiben Sie einfach meinen Namen Markus Miller.

Herzliche Grüße

Markus Miller

Chefanalyst Kapitalschutz vertraulich

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Quelle: http://www.investor-verlag.de

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