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Philharmoniker Depot

14.12.15 Biometrische Risiken: Kinder haften für ihre Eltern!

aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass viele Anleger mit dem Begriff "biometrische Risiken" nach wie vor nichts anfangen können. Das ist bedenklich, da die Risiken der Biometrie für jeden Bürger weit wichtiger sind in ihren möglichen Auswirkungen als beispielsweise Staatsschulden, Börsen-, Emittenten- oder Währungsrisiken.

Die Biometrie ist eine messende und auswertende Wissenschaft an Lebewesen

Die Biometrie ist eine Wissenschaft, die sich mit Messungen an Lebewesen und den dazu erforderlichen Auswertungsverfahren beschäftigt. Ursprünglich stammt der Begriff der biometrischen Risiken aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Allerdings sind biometrische Risiken weit umfassender als das reine Todesfallrisiko. Unter biometrischen Risiken versteht man individuelle Gefahren, die unmittelbar mit dem Leben einer zu versichernden Person und ihres Lebensunterhalts verknüpft sind.

Darunter fallen neben dem nicht zu kalkulierende Risiko des Todes das zunehmende Risiko eines langen Lebens, die Invalidität oder Berufsunfähigkeit, die Pflegebedürftigkeit sowie die Gefahr, von einer schweren Erkrankung (Dread Disease) betroffen zu sein.

Die wichtigsten biometrischen Risiken auf einen Blick

+ (vorzeitiger) Tod

+ Langlebigkeit

+ Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, Invalidität

+ schwere Erkrankungen (Dread-Disease)

+ Pflegebedürftigkeit

Das Todesfallrisiko ist heute ebenso einfach wie kostengünstig abzusichern. Nicht durch eine kapitalbildende Lebensversicherung, sondern durch Abschluss einer Risikolebensversicherung. Hier können bei überschaubaren Beiträgen bereits sehr hohe Versicherungssummen für den Todesfall erreicht werden. Für das biometrische Risiko der Langlebigkeit gilt das leider nicht. Vor allem dann, wenn ein hohes Alter nicht bei gleichzeitig guter Gesundheit erreicht wird.

Eine Langlebigkeit in Krankheit und Pflege ist ein vernachlässigtes Risiko

Die Menschen in Deutschland werden immer älter, was ganz grundsätzlich sehr erfreulich ist. Eine der größten Herausforderungen ist dabei jedoch die Tatsache, dass einhergehend mit dieser Entwicklung zwei biometrische Risiken immer stärker ansteigen: der Eintritt einer schweren Krankheit sowie die dadurch bedingte Gefahr der Pflegebedürftigkeit.

Die grundlegende Absicherung und Versicherung gegenüber biometrischen Risiken ist nicht nur eine notwendige Vorsorge, sondern ein ganz wesentlicher Kapitalschutz - vor allem wegen der mittlerweile geltenden Sozialgesetze.

Die Kosten für Altenheime und Pflege übersteigen das Einkommen und Vermögen vieler

Die Sozialämter springen zunächst ein, möchten aber auf diesen Ausgaben nicht sitzen bleiben. Immer häufiger werden dann die Kinder zur Kasse gebeten. Die stark steigenden Fälle von Alzheimer- und Demenzerkrankungen sind beispielsweise sehr betreuungs- und kostenintensiv. Diese schweren Krankheiten können sich über viele Jahre oder gar Jahrzehnte erstrecken.

Die staatlichen Renten- und Sozialversicherungskassen sind immer stärkeren Belastungen ausgesetzt

Die Hauptgründe liegen in der zunehmenden Staatsverschuldung, verbunden mit den negativen demografischen Entwicklungen in Deutschland. Auch die Zuwanderung in unsere Sozialsysteme stellt eine zunehmende Belastung dar. Ihre Ersparnisse und Ihr privates Vermögen, ebenso wie das Ihrer Familienmitglieder (Eltern, Kinder oder Ehepartner) werden zur Finanzierung von Versorgungslücken in Zukunft verstärkt herangezogen.

Eltern haften mit ihrem Vermögen und Kinder haften für ihre Eltern

Der Gesetzgeber hat das Sozialgesetzbuch SGB bereits auf die notwendigen Zahlungsverpflichtungen von Angehörigen vorbereitet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen ersten Urteilen diese Gesetze bereits bestätigt. Es wird hier sehr deutlich, dass Eltern mit ihrem gesamten Vermögen für die Kosten einer schweren Krankheit und Pflegebedürftigkeit haften. Gleichzeitig haften Kinder für ihre Eltern für den Fall, dass die Eltern kein Kapital mehr haben.

So steht es im SGB. Hier gibt es den § 2 SGB XII. Dieser besagt, dass der Staat bei der Pflegefinanzierung erst dann zahlen muss, wenn alle eigenen privaten Mittel wie Einkommen, Rente und Vermögen aufgebraucht sind. In der Praxis bedeutet das, dass die staatlichen Leistungen erst dann erfolgen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger ein Sozialfall sind.

Das SGB führt im Falle von Krankheit und Pflegebedarf zu Ihrer Enteignung

Dass Eltern ihr Vermögen frühzeitig unter Ausnutzung hoher Freibeträge (400.000 Euro pro Kind) an ihre Kinder verschenken, bringt natürlich auch nichts mehr, denn Kinder und Verwandte in gerader Linie werden nach dem BGH-Urteil (Aktienzeichen: XII ZR 148/09) aus dem Jahr 2010 zur Pflegefallfinanzierung mit herangezogen. Die Regelungen des SGB führen dadurch zu einer Enteignung aufgrund von Krankheit und Pflegebedarf.

Die Haftung der Kinder für ihre Eltern ist weitreichend. So wurde ein Sohn zur Pflegekostenübernahme verurteilt, obwohl sein mittlerweile verstorbener Vater den Kontakt zu ihm vor mehr als 30 Jahren abgebrochen hatte. Nicht nur die Lebensqualität des Sohnes leidet unter diesen finanziellen Ausgaben, auch der eigene Aufbau seiner privaten Altersvorsorge wird dadurch massiv gefährdet.

Schwere Krankheiten und Pflege sind Risiken die auch junge Menschen treffen können!

Der tragische Unfall von Michael Schumacher, der Schlaganfall der Star-Komikerin Gabi Köster, die Alzheimer-Diagnose beim Fußballmanager Rudi Assauer oder Gerd Müller, dem ehemaligen Bomber der Nation und allen voran zahlreiche Krebsdiagnosen bei zahlreichen bekannten Personen führen uns deutlich vor Augen, dass Dread-Disease-Versicherungen bereits für junge Menschen sehr wichtig sind.

Wie Sie sich und Ihre Familie vor diesen Entwicklungen und Risiken schützen können recherchiere und analysiere ich regelmäßig im Rahmen meines Wirtschaftsdienstes Kapitalschutz vertraulich. Beispielsweise in meiner Themenspezial-Sonderausgabe „Dread Disease - Schwere Krankheiten".

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Quelle: http://www.investor-verlag.de

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